Die Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG ist ein führendes Fachmedium für die Bereiche "Wissenschaft", "Recht", "Technik" und "Wirtschaft". Im Zentrum der inhaltlichen Ausrichtung stehen Themen und Fragestellungen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Einen hohen Stellenwert hat die Forschung rund um aktuelle Fragen und Aufgaben aus den Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften.
Der Wissenschaftliche Beirat der Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG verleiht ab 2019 jährlich für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus diesen Kernthemen einen Wissenschaftspreis. Dadurch sollen junge Akademikerinnen und Akademiker gefördert und auch die Aufmerksamkeit für Lebensmittelthemen in der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Prämiert wird je eine wissenschaftliche Arbeit in den Rubriken "Dissertation" und "Diplom- bzw. Masterarbeit" aus einem der Bereiche "Wissenschaft" mit Schwerpunkt Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften oder fachverwandte Studienrichtungen, "Recht" mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Lebensmittelrecht, "Technik" mit Schwerpunkt Lebensmittel- und Biotechnologie oder fachverwandte Studienrichtungen und "Wirtschaftswissenschaften" mit Schwerpunkt Marketing (z. B. Handel, Konsumentenforschung), Sozioökonomie und Volkswirtschaft.
Eingereicht werden können alle wissenschaftlichen Arbeiten, die an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule verfasst oder abgeschlossen wurden und die erstmals an der Verleihung eines Wissenschaftspreises teilnehmen. Eine nachfolgende Einreichung zu anderen Ehrungen bleibt davon unberührt.
Jede wissenschaftliche Arbeit darf nur einmal eingereicht werden und zum Einreichdatum nicht älter als ein Jahr sein. Sie muss darüber hinaus mit sehr gut oder gut oder gleichbedeutend beurteilt worden sein. Die Preisträgerin oder der Preisträger erklärt sich bereit, das prämierte Werk in geeigneter Form in der Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG nach Maßgabe von Punkt 9 zu veröffentlichen.
Folgende Unterlagen sind entweder in elektronischer Form oder als Hardcopy einzureichen:
Die Unterlagen sind bis spätestens 15. Februar des Jahres, in dem der Preis verliehen wird (Datum des Poststempels oder Zeitpunkt des Mails), einzureichen.
Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus den oben genannten Fachbereichen. Der Nutzen für Vertreter der Lebensmittelkette, insbesondere der Lebensmittelindustrie, die praktische Relevanz, der innovative Charakter und der Neuigkeitswert sollen dabei klar hervorgehen.
Die wissenschaftliche Arbeit ist bereits abgeschlossen, approbiert und darf nicht älter als ein Jahr sein. Sollten aus der wissenschaftlichen Arbeit bereits Publikationen in Fachmedien hervorgegangen sein, so sind diese den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kennzeichen bewertet:
Dissertationen/PhD:
Diplom- und Masterarbeiten:
Jedes Kriterium geht mit 0 (nicht erfüllt) bis 5 (sehr gut erfüllt) Punkten in die Bewertung ein. Die Maximalpunktezahl beträgt somit 15 für Diplom- und Masterarbeiten und 20 für Dissertationen.
Der Wissenschaftliche Beirat ist für die Begutachtung der Arbeiten und die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers zuständig. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:
Generaldirektor Univ.-Prof. Dr. iur. et rer. pol. Walter Barfuß
A.o. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Sabine Baumgartner
Ao.Univ.Prof. i.R. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Emmerich Berghofer
Dr. Michael Blass
Hon.-Prof. Dr. Konrad Brustbauer
Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Klaus Dürrschmid
Dr. Barbara Hartl
Prof. Dr. Christian Hauer
Univ.-Prof. Dr. Ing. Henry Jäger
OR Dr. Leopold Jirovetz
Univ.-Prof. Dr. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Wolfgang Kneifel
Univ.-Prof. Dr. Jürgen König
Dr. Andreas Natterer
Ass.-Prof. Dr. Peter Paulsen
Dr. Elisabeth Reiter
Univ.-Prof. Dr. Petra Riefler
Assoc. Prof. Dr. Regine Schönlechner
Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M
Univ. Prof. Dr. med. vet. Karin Schwaiger
Univ.-Doz. Mag. Dr. Manfred Tacker
Univ.-Prof. Dr. med. vet. Martin Wagner Dipl. ECVP
Befangenheitskriterien:
Ein Gutachter/eine Gutachterin gilt jedenfalls als befangen und bewertet daher eine eingereichte Arbeit nicht, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Für den Wissenschaftspreis steht ein Betrag von maximal 6.000 Euro für beide Rubriken "Dissertation" und "Diplom- bzw. Masterarbeit" zur Verfügung. Es obliegt der Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats, ob der gesamte Betrag ausgeschüttet wird und auf wie viele Personen der Preis aufgeteilt wird (z.B. 1. Platz - 3. Platz). Der Wissenschaftliche Beirat behält sich überdies vor, eingereichte Arbeiten, die nicht für den Wissenschaftspreis DER ALIMENTARIUS ausgewählt werden, mit einem Sonderpreis auszuzeichnen. Die Höhe des Sonderpreises wird von der Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG im Einzelfall festgelegt.
Der Wissenschaftspreis DER ALIMENTARIUS wird in der Regel im Rahmen eines Festaktes in einer Location in Wien an die Preisträgerin oder den Preisträger verliehen.
Datenschutz
Wir speichern und verarbeiten Ihre übermittelten personenbezogenen Daten, nämlich Ihren vollständigen Namen, Ihren Geburtsjahrgang, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer, Ihre Wohnadresse, Ihr (Portrait)Foto und - bei Bedarf nach Aufforderung - Ihre Bankdaten zur Durchführung der Preisausschreibung, einschließlich der Preisverleihung und der begleitenden medialen Berichterstattung sowie der Ankündigung der nächstjährigen Preisverleihung (z. B. in einem [elektronischen] Folder, auf einer Webseite). Mit der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten bestätigen Sie, dass Sie mit deren Speicherung und Verarbeitung einverstanden sind.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur für die Preisausschreibung, einschließlich der Preisverleihung und der begleitenden medialen Berichterstattung verwendet und von uns an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn Sie zuvor eingewilligt haben oder dies zum Zwecke der Preisausschreibung erforderlich ist.
Ihre Einwilligung können Sie unter redaktion@ernaehrung-nutrition.at jederzeit widerrufen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG, 1030 Wien, Zaunergasse 1–3.
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten bis einschließlich der Preisverleihung und ihrer begleitenden medialen Berichterstattung auf. Anschließend werden diese umgehend gelöscht. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt zudem, wenn die übermittelten Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind, oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist oder wird.
Auf schriftliche Anfrage unter redaktion@ernaehrung-nutrition.at informieren wir Sie jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sollten Ihre von uns verarbeiteten Daten nicht richtig sein, bitten wir um Bekanntgabe. Wir werden diese unverzüglich richtigstellen.
Für Beschwerden über datenschutzrechtliche Verstöße ist die österreichische Datenschutzbehörde zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ernaehrung-nutrition.at/datenschutzinformation/
Rechte Dritter
Für die Inhalte der wissenschaftlichen Arbeiten haften ausschließlich die Teilnehmer. Die Teilnehmer sichern zu, dass sie ausschließliche Urheber der übermittelten wissenschaftlichen Arbeiten sind und keine Rechte Dritter durch deren Inhalt verletzt werden. Sollten Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt und wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, haben uns die Teilnehmer schad- und klaglos zu halten. Insbesondere haften die Teilnehmer für alle aufgrund der Rechtsverletzung entstehenden Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Teilnahme
Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass sie sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich sonst unlauter oder ungebührlich verhalten. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, den Wissenschaftspreis dem Preisträger abzuerkennen.
Die Teilnehmer sowie auch die Preisträger des Wissenschaftspreises haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten in der Fachzeitschrift DIE ERNÄHRUNG. Die Veröffentlichung sowie die Gestaltung der Veröffentlichung liegen in unserem alleinigen Ermessen.
Nach Bekanntgabe des Preisträgers oder der Preisträgerin sind nach Aufforderung die Bankdaten zur Überweisung des Wissenschaftspreises zu übermitteln. Erfolgt keine Bekanntgabe von Bankdaten innerhalb von einem halben Jahr nach Verleihung des Wissenschaftspreises, verfällt der Anspruch auf Auszahlung des Wissenschaftspreises.
Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Wir sind berechtigt, die Preisausschreibung jederzeit ohne Angabe von Gründen vorzeitig abzubrechen oder auszusetzen.
Schlussbestimmung
Es gilt österreichisches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wien, Oktober 2023
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