Die Ernährung sprach mit Diplomkauffrau Elisabeth Hülsmann, Managing Director für Mondelez Österreich, über die lila Erfolgsgeschichte, die Bedeutung von Herkunft, Nachhaltigkeit und CSR in unserer heutigen Gesellschaft sowie Trends und Innovationen zum "mindful snacking" in Zeiten der Coronapandemie.
Um einen "no-deal" und somit einen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu verhindern, wurde faktisch bis zur buchstäblich letzten Minute im alten Jahr zäh, aber erfolgreich verhandelt. Nach erfolgtem Abschluss des neuen Handels- und Kooperationsabkommens wurden in den Medien die ersten post- BREXIT-Probleme mit langen LKW-Staus sowie mit zum Teil leeren Regalen in den Lebensmittelgeschäften im Vereinigten Königreich dargestellt. Weiters wurde von sinkenden Ein- und Ausfuhren bei wichtigen Erzeugnissen und Waren zwischen den neuen Vertrags-partnern berichtet. Aber welche Auswirkungen hat der vollzogene BREXIT mit dem neuen Abkommen nun wirklich auf die Exporteure von Erzeugnissen der österreichischen Lebensmittelindustrie?
Schlechte Luft kann nicht nur gesundheitsgefährdend sein, sondern birgt auch Risiken für Produktion und Industrie. Zu beachten sind verschiedene Parameter.
Es geht hier nicht um SARS-COV2, auch nicht um die COVID-19-Pandemie, wohl aber um Viren und damit zusammenhängende Begriffe wie RNA, PCR und cycle threshold (ct-Wert). Auch auf Besonderheiten von Viren, im speziellen von lebensmittel-assoziierten Viren, wird eingegangen.
Essig wird durch eine Essigsäure-Gärung mit Alkohol gewonnen oder als sogenannter "Essig aus Essigsäure" durch ein Verdünnen von gereinigter Essigsäure mit Wasser.
This contribution is a summary of the research conducted within the frame of a PhD thesis carried out at the Institute of Food Technologies, University of Natural Resources and Life Sciences, which was honored with the ALIMENTARIUS award 2020.
Dr. Johanna Burtscher, Univ.-Prof. Dr. Konrad J. Domig
Käsereischädliche Bakterien verursachen in der Milchwirtschaft erhebliche finanzielle Schäden. Eine neue Analysenmethode ermöglicht jetzt einen schnellen und spezifischen Nachweis dieser Bakterien in der Milch.
Dipl. ECVPH Univ.-Prof. Dr. med. vet. Martin Wagner, Dr. med. vet. Peter Much
Die Sicherung der Lebensmittelproduktionssysteme ist in Zeiten des Klimawandels und der alles umspannenden COVID-19-Pandemie eine eminente Aufgabe. Ein Aspekt der Lebensmittelversorgungssicherheit liegt in der Einhaltung eines ausreichenden Lebensmittelsicherheitsniveaus.
DI Dr. Vera Fraberger, Univ.-Prof. DI Dr. Konrad J. Domig, Mag. Dr. Elisabeth Reiter, Dr. Stefano D’Amico
Weizen stellt eine der wichtigsten Nährstoffquellen der täglichen Ernährung des Menschen dar, wobei global 30 % des Kohlenhydrat- sowie Proteinbedarfs, 25 % des Ballaststoffbedarfs und 10–30 % des Vitamin- und Mineralstoffbedarfs gedeckt werden. Nichtsdestotrotz sind in den letzten Jahren vermehrt kritische Stimmen in Bezug auf Weizen in der Humanernährung aufgetaucht.
Ziel des Projekts war die Analyse, Kontrolle und Verbesserung der Hygienesituation in der Produktionsumgebung unter besonderer Berücksichtigung der Produktions-, Lüftungs- und Gebäudetechnik. Hierzu zählten neben der Umsetzung auf der anlagenbaulich-technischen Seite ebenfalls Studien in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen zur Anwendung und Optimierung von reinigungs- und Dekontaminationskonzepten in Verbindung mit der Etablierung von innovativen, robusten und schnellen Keimnachweis- und Trackingverfahren.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Rahmen eines verwaltungsstrafrechtlichen Revisionsverfahrens den Sachverhalt zu beurteilen, inwieweit der Geschäftsführer und Außenvertretungsbefugte einer GmbH mit Sitz in Deutschland, die in Österreich ein Zentrallager betreibt, für lebensmittelrechtliche Informationsfehler auf der Vorverpackung eines Lebensmittels verantwortlich ist.
Das 2. Gesetz zur Änderung des deutschen TabakerzG (Inkrafttreten 01.01.21) trifft für bestimmte Erzeugnisse Verbote der Außenwerbung, § 20 a, der kostenlosen Abgabe sowie der Ausspielung, § 20 b, und weitet den Anwendungsbereich auf nicht nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter aus, § 1 Abs. 1 Nr.1. In § 11 JuSchG wird die Kinowerbung weiter eingeschränkt.